Damit Ihr finanzieller Einsatz bei der Verlosung einer Immobilie nicht verloren ist, gibt der Verbraucherschutz Spanien folgende wichtige Hinweise:
Immer mehr Eigentümer einer Immobilie suchen statt Verkaufs den Weg der Lotterie, um ihr Objekt loszuwerden. Kein Einzelfall – 99 Euro und eine satte Chance, Eigentümer eines Millionenobjektes zu werden, damit wird geworben.
Das Los:
Für 99 Euro sollen Sie an einer Verlosung teilnehmen. Die Ziehung des Gewinns findet in vielen Fällen erst im Jahr 2010 statt. Ihr Geld wird auf einen Treuhandkonto deponiert, so das Versprechen. Findet keine Ziehung statt, wird ein bestimmter Prozentsatz zurückerstattet.
Illegal:
Illegal sind Verlosungen, die nicht die Vorraussetzungen der spanischen Legislative erfüllen. Hier könnte seitens der spanischen Behörden eine Beschlagnahme des Treuhandkontos erfolgen. Damit wären die 99 Euro weg – ohne Verlosung und ohne Gewinn.
Legal:
Legal sind Verlosungen, bei denen die Geschäftsbedingungen von einem Notar geprüft und genehmigt wurden. Der Verloser hat 15% des Lotteriewertes (Wert der Immobilie) und Zusatzkosten vor Publizierung seiner Lotterieabsicht an das spanische Finanzamt bezahlt. Dies gilt auch, wenn die Verlosung selbst im Ausland stattfindet, die Immobilie aber in Spanien gelegen ist.
Eigentumsübergang nach Gewinn:
Der Spanische Notar hat die Einhaltung des Rechtsweges vor Eigentumsübertragung zu prüfen. Fehlt beispielsweise die Steuerzahlung des Verlosers, kann eine Eintragung des Gewinners im Grundbuch nicht erfolgen
Empfehlung:
Der Verbraucherschutz Spanien empfiehlt bei Verlosungsangeboten, vor Überweisung zu hinterfragen, ob die rechtlichen Vorraussetzungen in Spanien erfüllt sind und wer persönlich als haftende Person im Streitfall eintritt.







