Für in Spanien lebende Ausländer stellt sich irgendwann die Frage, was spätestens nach ihrem Tod mit der eigenen Immobilie geschehen soll. Im Paragraphen-Dschungel des spanischen und deutschen Rechts dürfte sich kaum ein (Non)-Resident zurechtfinden. Deshalb geben Rechtsanwälte wie Dr. Manuell Stiff Auskunft über Themen, wie “Immobilienerwerb durch (vorweggenommene) Erbschaften“. Dr. Stiff ist spanischer Abogado und deutscher Rechtsanwalt und unterhält Büros in Palma de Mallorca sowie in Münster.
Den nachfolgenden Beitrag stellt er der Redaktion des Mallorca-Blogs zur Verfügung, damit sich interessierte Leserinnen und Leser mit der Thematik auseinandersetzen können:
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19 Mrz 2009
Immobilien erben und vererben in Spanien
Geschrieben von Ramona Hapke um 8:27 Uhr

